Mach Dich fit ...

Hygieneschulung nach §4 LMHV
In Gesundheit, Medizin > Gesundheitsförderung
- Ort: Live Online-Seminar
- Datum: auf Anfrage
- Sprache: Deutsch
- Ist mein Computer geeignet?
In dieser Schulung wird Bezug zur Schulungspflicht laut VO (EG) 852 genommen. Sie erhalten eine Bescheinigung zur Vorlage bei behördlichen Kontrollen.
Auszug aus der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV):
"Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund einer Schulung nach Anhang II Kapitel XII Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004 über ihrer jeweiligen Tätigkeit entsprechende Fachkenntnisse auf den in Anlage 1 genannten Sachgebieten verfügen".
Die geforderten Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene (laut Anlage 1 zu § 4 Abs. 1 Satz 1 der LMHV) werden mit nachfolgenden Sachgebieten (10 Punkte) beschrieben:
Punkt 1: Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
Punkt 2: Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
Punkt 3: Lebensmittelrecht
Punkt 4: Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
Punkt 5: Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
Punkt 6: Havarieplan, Krisenmanagement
Punkt 7: Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
Punkt 8: Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
Punkt 9: Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
Punkt 10: Reinigung und Desinfektion
Die hier aufgeführten Sachgebiete sollen in der Form vermittelt werden, dass Tätigkeit und Erfahrung der Mitarbeiter berücksichtigt werden.
Bei Schulungen über Lebensmittelhygiene kommt es darauf an, dass die im Betrieb gültigen hygienerelevanten Anweisungen und Regeln trainiert und eingehalten werden.
Die notwendigen Fachkenntnisse richten sich insbesondere an Aushilfskräfte und angelernte Mitarbeiter.